Pläne Haus und GartenIm Jahre 2008 kauften wir das kleine Schlösschen in Belfaux, nachdem wir vorher während etwa 2 Jahren auch andere Liegenschaften im In- und Ausland besichtigt hatten. Anfangs waren mehrere Parteien an unserem Projekt interessiert. Als es dann aber ernst wurde und wir eine Finanzierungsbestätigung abgeben sollten, waren plötzlich nur noch zwei Parteien bereit, sich in das Wagnis zu stürzen. Zum Glück fanden wir aber zwei Parteien, welche bereit waren, zwei Wohnungen zu mieten und in der Wohngemeinschaft mit nur einer Küche mitzumachen. Dadurch wurde es möglich, die Finanzierung wegen den hohen Nebenkosten auf gesunde Füsse zu stellen. Die zwei Eigentümerparteien haben die Gesellschaftsform einer einfachen Gesellschaft gewählt. Dadurch haben wir drei organisatorische Ebenen mit Rechten und Pflichten der Eigentümer, der Mieter und der Wohngemeinschaft. Dadurch dass sämtliche Räume im Erdgeschoss (Tee-Salon, Bibliothek, Küche und Office, grosser Salon mit Musikzimmer, Vorrats- und Fitnessraum, alte Küche sowie Besucherzimmer mit sep. WC) allen Bewohnern zur Benützung offen stehen, mussten wir keine baulichen Aenderungen vornehmen. Die privaten Räume befinden sich im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss.
Jede Wohnung ist mit einem Bad ausgestattet.
Im Jahre 2009 bauten wir den Annexe (Anbau) zu einer schönen und grosszügigen Wohnung aus. Der Annexe beherbergte früher die Dienstbodenwohnungen, wurde aber längere Zeit nur noch als Archiv und Abstellraum genutzt. Die Wohnung ist völlig unabhängig von der Wohngemeinschaft und vermietet.
Nach Anfangserfolgen sind wir aber immer mehr von unseren ursprünglichen Zielen abgekommen. Das alte, historische Haus und der grosse Park mit dem dafür notwendigen Unterhalt waren den meisten von uns zu aufwändig. Das Interesse , das Engagement und die Leidenschaft aktiv etwas zu bewegen wie z.B. Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, Konzerte und andere Anlässe zu organisieren fehlten. Ein weiterer Grund waren auch Probleme mit der von allen gemeinsam benutzten Küche.
Begründung von Stockwerkeigentum
Die Eigentümerparteien beschlossen anfangs 2013, das Haus in einzelne Stockwerkeinheiten aufzuteilen. Ende März 2013 war es dann soweit. Das Erdgeschoss wird nun von der verbleibenden Eigentümerpartei bewohnt. Der erste Stock mit einer Einlegerwohnung sowie die Dachwohnung bewhohnt eine zweite Eigentümerpartei.